Überspannungsschutz: Typ 1, 2 und 3 – was gehört wohin?
Ein einziger Blitzeinschlag in der Nähe des Gebäudes kann durch elektromagnetische Induktion Spannungsspitzen von mehreren tausend Volt ins Stromnetz einleiten. Die Folge: zerstörte Steuergeräte, ausgefallene Photovoltaik-Wechselrichter, kaputte Smart-Home-Komponenten. Überspannungsschutz-Geräte (SPD – Surge Protective Devices) leiten diese Energie sicher ab. Aber welcher Typ gehört wohin?
Die drei Schutzklassen (Typen)
Typ 1 – Blitzstromableiter (Grob-SPD): Diese Geräte sitzen an der Hauseinführung, also im Hauptverteiler unmittelbar nach dem Hausanschlusskasten (HAK). Sie sind dimensioniert für direkte Blitzeinschläge in die Freileitung oder den Blitzableiter des Hauses und leiten Ströme bis zu 100 kA ab. Vorschriftsmäßig einzubauen, wenn ein äußerer Blitzschutz (Blitzableiter) vorhanden ist oder das Gebäude in Zone 0 (direkter Blitzeinschlag wahrscheinlich) liegt. Hersteller: Dehn, Phoenix Contact, Hager.
Typ 2 – Überspannungsableiter (Mittel-SPD): Der Standard für jede Neuinstallation und Pflicht nach DIN VDE 0100-534 (seit 2016 für Wohngebäude mit mehr als 200 m² Wohnfläche oder mit PV-Anlage). Eingebaut im Unterverteiler oder Zählerkasten, schützen Typ-2-Geräte vor induzierten Überspannungen aus Blitzen und Schalthandlungen im Netz. Ableitvermögen 20–40 kA. Erkennbar an der blauen oder grauen Gehäusefarbe bei vielen Herstellern.
Typ 3 – Geräteschutzstecker (Fein-SPD): Die letzte Schutzlinie, direkt am Gerät – als Steckerleiste mit Überspannungsschutz oder als Einsatz in der Steckdose. Typ 3 alleine schützt nicht vor größeren Transientenspitzen, sondern nur als Ergänzung zu Typ 1/2. Ableitvermögen 1–8 kA. Typisch: Schutzsteckerleisten für TV, PC, HiFi und empfindliche Mess- und Regelgeräte.
Das Koordinationsprinzip
Die drei Typen müssen aufeinander abgestimmt sein – man spricht von Schutzpegel-Koordination. Zwischen Typ 1 und Typ 2 muss mindestens 5–10 m Leitungslänge liegen oder eine Entkopplungsimpedanz eingebaut sein, damit der Typ-1-Ableiter nicht die Energie des Typ-2 übernimmt. Kombinationsgeräte (Typ 1+2) lösen dieses Problem: Sie vereinen beide Stufen in einem Gerät mit eingebauter Entkopplung.
Rechtliche Lage in Deutschland
Seit der Überarbeitung der DIN VDE 0100-534 im Jahr 2016 ist Überspannungsschutz Typ 2 in Wohngebäuden empfohlen, bei PV-Anlagen, Wärmepumpen und Ladestationen de facto Pflicht. Viele Gebäudeversicherungen setzen den Einbau voraus, um Schäden durch Überspannung zu regulieren. Für Neubauten und größere Sanierungen empfiehlt sich daher die Installation von Typ 2 im Zählerkasten von Anfang an.
In unserem Sortiment finden Sie Überspannungsschutz-Geräte von Hager (SPN, SPD-Serie), Dehn und Phoenix Contact – sowohl Einzelgeräte als auch Kombi-Typ-1+2-Lösungen für den Verteiler.